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E-Commerce in Indien: Rechtliche Anforderungen für ausländische Unternehmen

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Der indische E-Commerce-Markt boomt und bietet für internationale Unternehmen große Chancen. In den vergangenen Jahren hat die indische Regierung ausländischen Unternehmen, die in Indien online verkaufen möchten, mehrere Beschränkungen auferlegt. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche rechtlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen, um von einem der größten Online-Märkte der Welt zu profitieren.

E-Commerce in Indien: rechtliche Anforderungen

Der indische E-Commerce-Markt explodiert

Mit mehr als 759 Millionen Internetnutzern ist Indien der zweitgrößte Online-Markt der Welt. Schätzungen zufolge wird diese Zahl bis 2025 auf über 900 Millionen Internetnutzer wachsen. Während der Pandemie stiegen viele Inder für ihre täglichen Einkäufe auf E-Commerce-Plattformen um, was dem E-Commerce-Markt des Landes zusätzlichen Auftrieb verschaffte.

Laut dem Beratungsunternehmen Bain & Company soll der indische E-Commerce-Markt von rund 30 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 auf 350 Milliarden US-Dollar im Jahr 2030 ansteigen.

Indischer E-Commerce-Markt

Abbildung: Die (erwartete) Marktgröße des indischen E-Commerce-Markts in Mrd. US-Dollar

Nicht umsonst investieren Einzelhandelsriesen wie Amazon und Walmart massiv in Indien. Jeff Bezos versprach kürzlich, eine weitere Milliarde US-Dollar in Indien zu investieren, und Walmart erweiterte seine Mehrheitsbeteiligung von 60 Prozent am indischen E-Commerce-Marktführer Flipkart mit einer Investition von 1,2 Milliarden Dollar.

Um den Einfluss dieser amerikanischen Megakonzerne einzudämmen und den Verbrauchern größtmögliche Transparenz zu bieten, führte die indische Regierung Sonderregelungen ein, die Sie als ausländischer Investor berücksichtigen müssen.

Die Regeln für ausländische Unternehmen im indischen E-Commerce-Markt

Seit 2015 sind 100 Prozent ausländische Direktinvestitionen im indischen E-Commerce-Markt erlaubt, aber das bedeutet nicht, dass jedes ausländische Unternehmen seinen eigenen Webshop eröffnen und seine Waren direkt an indische Verbraucher verkaufen darf. Die indische Regierung nutzt im E-Commerce-Markt zwei unterschiedliche Modelle mit spezifischen Regeln und Einschränkungen für ausländische Investoren:

1. Das Inventarmodell

Beim Inventarmodell, das wir von Unternehmen wie Amazon kennen, sind Waren und Dienstleistungen Eigentum des E-Commerce-Unternehmens und werden dann direkt an den Kunden verkauft. Das E-Commerce-Unternehmen ist somit Eigentümer des Inventars und der Plattform, auf der die Waren verkauft werden.

Die aktuellen indischen Vorschriften erlauben keine ausländischen Direktinvestitionen im Inventarmodell. Ein ausländisches Unternehmen darf in Indien somit keinen Online-Shop betreiben, in dem es Waren und Dienstleistungen aus seinem eigenen Bestand verkauft. Denn die Vorschriften erlauben es einem ausländischen Unternehmen nicht, 100 Prozent der Verkaufsplattform und des Warenbestands zu besitzen.

Von dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen. Ein ausländisches Unternehmen darf bis zu 49 % der Anteile einer indischen E-Commerce-Plattform mit Inventarmodell besitzen, wenn:

  • auf der Plattform Made in India-Produkte verkauft werden,
  • der Gründer in Indien ansässig ist,
  • das Unternehmen von einem indischen Management geführt wird und
  • das Unternehmen im Inland Mittel beschafft, damit große indische Unternehmen in neue Start-ups in der Branche investieren können.

2. Das Marktplatzmodell

Im Marktplatzmodell ist das E-Commerce-Unternehmen nur Eigentümer der Online-Plattform und fungiert daher als Vermittler zwischen Verkäufern und Käufern. Darüber hinaus darf das E-Commerce-Unternehmen seinen Verkäufern unterstützende Dienstleistungen wie Logistik, Lagerhaltung, Callcenter und Zahlungseinzug anbieten.

Im Marktplatzmodell sind 100 % ausländische Direktinvestitionen erlaubt. Ausländische Unternehmen dürfen somit vollständige Eigentümer einer E-Commerce-Plattform sein, solange sie ihnen nicht das Inventar gehört. Für E-Commerce-Plattformen in ausländischem Besitz gelten jedoch weitere Regeln:

  • E-Commerce-Plattformen dürfen keine Produkte von Unternehmen verkaufen, an denen sie beteiligt sind.
  • Das E-Commerce-Unternehmen darf keinen Einfluss auf die auf der Plattform verkauften Waren oder Dienstleistungen haben oder besitzen. Ein Beispiel: Die E-Commerce-Plattform darf nicht entscheiden, Produkte mit einem hohen Rabatt anzubieten. In diesem Fall wird das Unternehmen automatisch als E-Commerce-Unternehmen mit dem Inventarmodell betrachtet, mit allen dazugehörigen Konsequenzen.
  • Ein Unternehmen, das über eine indische E-Commerce-Plattform verkauft, darf maximal 25 % zum Gesamtumsatz der Plattform beitragen.
  • Exklusive Online-Marken sind nicht erlaubt. Es ist E-Commerce-Unternehmen verboten, mit einem Verkäufer Exklusivvereinbarungen zu treffen, um ihre Produkte ausschließlich auf einer Plattform zu verkaufen.
  • Der Name und die Kontaktdaten des Verkäufers müssen auf der Website angegeben sein.
  • Die After-Sales-Aktivitäten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Verkäufers. Das Unternehmen, das die E-Commerce-Plattform betreibt, darf diesen Service nicht anbieten.

Das indische Verbraucherschutzgesetz 2019

Ende Juli 2020 stellte die indische Regierung ein neues Gesetz mit Pflichten für E-Commerce-Händler vor. Der Consumer Protection Act 2019 (das Verbraucherschutzgesetz 2019) soll den Verbrauchern mehr Transparenz über das Unternehmen und seine Produkte bieten, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Seit 2020 sind Online-Händler daher zu folgenden Angaben auf ihrer Onlineplattform verpflichtet:

  • Retouren,
  • Rückerstattungen,
  • Umtausch,
  • Garantie,
  • Lieferung und Versand,
  • Zahlungsmethoden und Reklamationsverfahren sowie
  • das Herkunftsland.

Auch auf den Produkten selbst muss dessen Herkunftsland angegeben werden. Internationale Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen auf dem Marktplatz eines indischen E-Commerce-Unternehmens anbieten, müssen die oben genannten Angaben zur Verfügung stellen.

Außerdem müssen E-Commerce-Plattformen seit 2020 Verbrauchern möglichst viele Daten über die Verkäufer auf ihrer Plattform zur Verfügung stellen, wie

  • der Firmenname,
  • die Adresse,
  • die Kundendienstnummer sowie
  • etwaige Bewertungen oder sonstiges Feedback zum Verkäufer oder den Produkten.

Schließlich müssen für jedes Produkt der Gesamtpreis sowie etwaige versteckte Zusatzkosten wie Versandkosten angegeben werden und die Plattformen dürfen den Preis der angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht manipulieren, um einen unangemessenen Gewinn zu erzielen.

Die E-Commerce-Regeln werden von der Central Consumer Protection Authority (CCPA) in Indien durchgesetzt und Verstöße gegen das Gesetz werden mit hohen Geldstrafen geahndet. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Unternehmen in Indien stets die aktuellen Vorschriften einhält.

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