Rechtliche Anforderungen für Webshops in Indien 2025: Das müssen ausländische Unternehmen beachten
Zuletzt aktualisiert am 30. April 2025 mit neuen rechtlichen Vorgaben für 2025


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Der indische E-Commerce-Markt boomt und bietet für internationale Unternehmen große Chancen. In den vergangenen Jahren hat die indische Regierung ausländischen Unternehmen, die in Indien über Webshops verkaufen möchten, mehrere Beschränkungen auferlegt. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche rechtlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen, um von einem der größten Online-Märkte der Welt zu profitieren.

E-Commerce in Indien: Ein Wachstumsmarkt mit klaren Spielregeln
Mit über 750 Millionen Internetnutzern ist Indien heute der zweitgrößte Online-Markt der Welt – Tendenz steigend. Internationale Einzelhandelsriesen wie Amazon und Walmart investieren Milliarden in den Subkontinent, um sich dort Marktanteile zu sichern. Doch wer als ausländisches Unternehmen in Indien online verkaufen will, muss sich auf strenge gesetzliche Vorgaben einstellen.
Um den Wettbewerb fair zu gestalten und Verbraucher zu schützen, hat die indische Regierung in den letzten Jahren umfangreiche E-Commerce-Regeln eingeführt – vom Verbot bestimmter Geschäftsmodelle bis hin zu neuen Datenschutzvorgaben. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie als europäisches Unternehmen beim Eintritt in den Markt achten sollten.
Die Regeln für ausländische Unternehmen im indischen E-Commerce-Markt
Seit 2015 sind 100 Prozent ausländische Direktinvestitionen im indischen E-Commerce-Markt erlaubt, aber das bedeutet nicht, dass jedes ausländische Unternehmen seinen eigenen Webshop eröffnen und seine Waren direkt an indische Verbraucher verkaufen darf. Die indische Regierung nutzt im E-Commerce-Markt zwei unterschiedliche Modelle mit spezifischen Regeln und Einschränkungen für ausländische Investoren:
1. Das Inventarmodell
Beim Inventarmodell, das wir von Unternehmen wie Amazon kennen, sind Waren und Dienstleistungen Eigentum des E-Commerce-Unternehmens und werden dann direkt an den Kunden verkauft. Das E-Commerce-Unternehmen ist somit Eigentümer des Inventars und der Plattform, auf der die Waren verkauft werden.
Die aktuellen indischen Vorschriften erlauben keine ausländischen Direktinvestitionen im Inventarmodell. Ein ausländisches Unternehmen darf in Indien somit keinen Online-Shop betreiben, in dem es Waren und Dienstleistungen aus seinem eigenen Bestand verkauft. Denn die Vorschriften erlauben es einem ausländischen Unternehmen nicht, 100 Prozent der Verkaufsplattform und des Warenbestands zu besitzen.
Von dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen. Ein ausländisches Unternehmen darf bis zu 49 % der Anteile einer indischen E-Commerce-Plattform mit Inventarmodell besitzen, wenn:
- auf der Plattform Made in India-Produkte verkauft werden,
- der Gründer in Indien ansässig ist,
- das Unternehmen von einem indischen Management geführt wird und
- das Unternehmen im Inland Mittel beschafft, damit große indische Unternehmen in neue Start-ups in der Branche investieren können.
2. Das Marktplatzmodell
Im Marktplatzmodell ist das E-Commerce-Unternehmen nur Eigentümer der Online-Plattform und fungiert daher als Vermittler zwischen Verkäufern und Käufern. Darüber hinaus darf das E-Commerce-Unternehmen seinen Verkäufern unterstützende Dienstleistungen wie Logistik, Lagerhaltung, Callcenter und Zahlungseinzug anbieten.
Im Marktplatzmodell sind 100 % ausländische Direktinvestitionen erlaubt. Ausländische Unternehmen dürfen somit vollständige Eigentümer einer E-Commerce-Plattform sein, solange sie ihnen nicht das Inventar gehört. Für E-Commerce-Plattformen in ausländischem Besitz gelten jedoch weitere Regeln:
- E-Commerce-Plattformen dürfen keine Produkte von Unternehmen verkaufen, an denen sie beteiligt sind.
- Das E-Commerce-Unternehmen darf keinen Einfluss auf die auf der Plattform verkauften Waren oder Dienstleistungen haben oder besitzen. Ein Beispiel: Die E-Commerce-Plattform darf nicht entscheiden, Produkte mit einem hohen Rabatt anzubieten. In diesem Fall wird das Unternehmen automatisch als E-Commerce-Unternehmen mit dem Inventarmodell betrachtet, mit allen dazugehörigen Konsequenzen.
- Ein Unternehmen, das über eine indische E-Commerce-Plattform verkauft, darf maximal 25 % zum Gesamtumsatz der Plattform beitragen.
- Exklusive Online-Marken sind nicht erlaubt. Es ist E-Commerce-Unternehmen verboten, mit einem Verkäufer Exklusivvereinbarungen zu treffen, um ihre Produkte ausschließlich auf einer Plattform zu verkaufen.
- Der Name und die Kontaktdaten des Verkäufers müssen auf der Website angegeben sein.
- Die After-Sales-Aktivitäten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Verkäufers. Das Unternehmen, das die E-Commerce-Plattform betreibt, darf diesen Service nicht anbieten.
Das indische Verbraucherschutzgesetz 2019
Ende Juli 2020 stellte die indische Regierung ein neues Gesetz mit Pflichten für E-Commerce-Händler vor. Der Consumer Protection Act 2019 (das Verbraucherschutzgesetz 2019) soll den Verbrauchern mehr Transparenz über das Unternehmen und seine Produkte bieten, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Seit 2020 sind Online-Händler daher zu folgenden Angaben auf ihrer Onlineplattform verpflichtet:
- Retouren,
- Rückerstattungen,
- Umtausch,
- Garantie,
- Lieferung und Versand,
- Zahlungsmethoden und Reklamationsverfahren sowie
- das Herkunftsland.
Auch auf den Produkten selbst muss dessen Herkunftsland angegeben werden. Internationale Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen auf dem Marktplatz eines indischen E-Commerce-Unternehmens anbieten, müssen die oben genannten Angaben zur Verfügung stellen.
Außerdem müssen E-Commerce-Plattformen seit 2020 Verbrauchern möglichst viele Daten über die Verkäufer auf ihrer Plattform zur Verfügung stellen, wie
- der Firmenname,
- die Adresse,
- die Kundendienstnummer sowie
- etwaige Bewertungen oder sonstiges Feedback zum Verkäufer oder den Produkten.
Schließlich müssen für jedes Produkt der Gesamtpreis sowie etwaige versteckte Zusatzkosten wie Versandkosten angegeben werden und die Plattformen dürfen den Preis der angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht manipulieren, um einen unangemessenen Gewinn zu erzielen.
Indiens Datenschutzgesetz 2023: Der Digital Personal Data Protection Act (DPDP)
Mit dem Digital Personal Data Protection Act (DPDP) von 2023 hat Indien einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz personenbezogener Daten geschaffen. Das Gesetz regelt, wie Unternehmen Daten indischer Bürger erfassen, speichern und verarbeiten dürfen – und ist damit besonders relevant für internationale E-Commerce-Anbieter.
Was Unternehmen jetzt beachten müssen:
- Datenlokalisierung: Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Datenkategorien – insbesondere „kritische personenbezogene Daten“ – ausschließlich innerhalb Indiens gespeichert werden dürfen. Für E-Commerce-Unternehmen kann dies bedeuten, lokale Rechenzentren einzurichten oder indische Cloud-Anbieter zu nutzen.
- Kategorisierung der Daten: Der DPDP Act unterscheidet zwischen „personenbezogenen Daten“, „sensiblen personenbezogenen Daten“ und „kritischen personenbezogenen Daten“. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Anforderungen beim Umgang mit diesen Daten.
- Einwilligungspflicht: Eine ausdrückliche und informierte Einwilligung ist verpflichtend – ähnlich wie in der DSGVO. Unternehmen müssen klare und verständliche Datenschutzrichtlinien bereitstellen, auch in den jeweiligen Landessprachen. Die Zustimmung muss vor der Datenspeicherung eingeholt werden.
- Rechte an den Daten: Verbraucher haben das Recht, ihre Zustimmung zu widerrufen. Sie können außerdem die Berichtigung oder vollständige Löschung ihrer Daten verlangen.
- Datenschutzbehörde: Der DPDP Act sieht die Gründung einer zentralen Datenschutzbehörde (Data Protection Authority, DPA) vor. Diese soll die Einhaltung des Gesetzes überwachen und bei Verstößen Sanktionen verhängen.
- Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Kommt es zu einer Datenschutzverletzung, sind Unternehmen verpflichtet, diese innerhalb eines festgelegten Zeitraums bei der zuständigen Behörde zu melden.
- Geldbußen und Sanktionen: Bei Nichteinhaltung können hohe Geldstrafen verhängt werden. Diese richten sich unter anderem nach dem weltweiten Umsatz des Unternehmens.
So bleiben europäische Unternehmen in Indien DPDP-konform
Unternehmen, die bereits DSGVO-konform sind, bringen eine gute Basis mit. Trotzdem müssen zusätzliche Anforderungen wie die Datenlokalisierung berücksichtigt werden. Der Rat von lokalen Datenschutzexperten ist deshalb unverzichtbar.
Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:
- Wo werden Ihre Daten gespeichert und verarbeitet?
- Nutzen Sie indische Server oder Cloud-Dienste?
- Entsprechen Ihre Datenschutzrichtlinien den indischen Vorgaben – auch sprachlich?
- Können Sie Datenschutzverletzungen fristgerecht melden und Anfragen zur Datenlöschung bearbeiten?
In Indien ist die Central Consumer Protection Authority (CCPA) für die Durchsetzung der E-Commerce-Regeln zuständig. Verstöße ziehen hohe Bußgelder nach sich – es lohnt sich also, auf der sicheren Seite zu sein.
Rechtliche Anforderungen an Webshops in Indien auf einen Blick
Wer als ausländisches Unternehmen Produkte online in Indien vertreiben möchte, muss eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen beachten. Dazu zählen unter anderem:
- Einhaltung des Marktplatzmodells mit klarer Trennung von Plattform und Inventar
- Kennzeichnungspflichten wie Herkunftsland, Gesamtpreis und Zusatzkosten
- Offenlegungspflichten zum Verkäufer, inklusive Kontaktdaten und Bewertungen
- Einhaltung des Verbraucherschutzgesetzes von 2019 und des Datenschutzgesetzes von 2023 (DPDP)
- Vorgaben zur Datenspeicherung und Einwilligung nach dem neuen Datenschutzgesetz
- Keine Exklusivverträge und maximaler Umsatzanteil eines Verkäufers auf Marktplätzen
Eine rechtskonforme E-Commerce-Strategie setzt detaillierte Kenntnis der indischen Gesetzgebung voraus – bei Unsicherheiten empfiehlt sich rechtlicher Beistand durch lokale Experten.
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