Joint Venture in Indien: Darum sind diese 3 Dokumente für europäische Unternehmen unverzichtbar


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Ein Joint Venture kann den Markteintritt in Indien enorm erleichtern oder scheitern lassen. Entscheidend sind die richtigen Grundlagen. Erfahren Sie, welche 3 Dokumente jedes europäische Unternehmen für ein erfolgreiches Joint Venture in Indien braucht.

Warum ein Joint Venture in Indien?
Indien bietet europäischen Unternehmen enorme Chancen – von einem schnell wachsenden Binnenmarkt bis zu hochqualifizierten Fachkräften. Gleichzeitig gilt der Markteintritt als komplex: Bürokratie, kulturelle Unterschiede und rechtliche Besonderheiten machen es internationalen Firmen schwer, allein Fuß zu fassen.
Darum entscheiden sich viele Unternehmen für ein Joint Venture mit einem indischen Partner. Diese Form der Zusammenarbeit verbindet lokales Marktverständnis und Netzwerke mit internationalem Know-how und Kapital. Richtig umgesetzt, ist ein Joint Venture eine starke Basis für den Geschäftserfolg in Indien.
Doch: Die Erfahrung zeigt, dass Joint Ventures ohne klare Vereinbarungen schnell in Schwierigkeiten geraten können – selbst bei globalen Marken wie McDonald’s. Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie von Anfang an auf eine solide rechtliche Grundlage achten.
In diesem Artikel stellen wir Ihnen die 3 zentralen Dokumente vor, die für jedes Joint Venture in Indien unverzichtbar sind: die Absichtserklärung (MOU), die Satzung (AoA) und die Joint-Venture-Vereinbarung.
Die 3 entscheidenden Dokumente für Ihr Joint Venture in Indien
Damit ein Joint Venture in Indien nicht nur auf Vertrauen, sondern auf einem stabilen Fundament steht, braucht es klare Vereinbarungen. Drei Dokumente sind dabei entscheidend:
- die Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MOU) – für gemeinsame Ziele und Erwartungen,
- die Satzung (Articles of Association, AoA) – für die interne Unternehmensführung,
- die Joint-Venture-Vereinbarung – als detaillierter Rahmen für die Zusammenarbeit.
Sie bilden zusammen die Grundlage für eine erfolgreiche Partnerschaft und schützen beide Seiten vor Missverständnissen und Konflikten.
1. Die Absichtserklärung (MOU): Setzen Sie von Anfang an klare Erwartungen
Bevor Sie mit einem indischen Partner eine neue Einheit als ausländisches Unternehmen gründen, wird – wie bei jeder anderen Geschäftstransaktion – eine gründliche Due Diligence dringend empfohlen. Darüber hinaus ist die Ausarbeitung einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MOU) in Indien weit verbreitet.
Eine solche Absichtserklärung stellt sicher, dass alle Parteien den Zweck, die Verantwortlichkeiten und die Risiken des Joint Ventures verstehen und damit einverstanden sind. Es handelt sich dabei um ein kurzes Dokument ohne viel juristischen Fachjargon, in dem die Aufgaben beider Parteien dargelegt werden. Außerdem enthält es einen Fahrplan für die Zukunft in Bezug auf Absichten, Managementstruktur und Kostenverteilung der Parteien.
Typische Inhalte einer Absichtserklärung sind zum Beispiel:
- Projektziele: „Ziel des Joint Ventures ist die Errichtung einer Produktionsanlage für Automobilkomponenten in Chennai mit einer Produktionskapazität von 50.000 Einheiten pro Jahr.“
- Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Partner: „Partner A (ausländisches Unternehmen) stellt Technologie und Ausrüstung im Wert von 2 Mio. US-Dollar sowie technisches Fachwissen bereit. Partner B (indisches Unternehmen) bringt lokale Marktkenntnisse, das bestehende Vertriebsnetz und Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ein.“
- Managementstruktur: „Das Joint Venture wird von einem sechsköpfigen Vorstand mit gleicher Vertretung (drei Mitglieder von jedem Partner) geleitet. Partner A ernennt den CEO, Partner B den CFO und den Head of Operations.“
- Kosten- und Investitionsverteilung: „Die anfängliche Kapitalinvestition von 5 Mio. US-Dollar wird zu 60 % (Partner A) und 40 % (Partner B) aufgeteilt.“
- Zeitleiste und Meilensteine: „Phase 1: Marktforschung und behördliche Genehmigungen (Monate 1–6), Phase 2: Aufbau der Einrichtung und Personalbeschaffung (Monate 7–18).“
- Risikoverteilung: „Die Technologierisiken werden vom ausländischen Partner getragen, während die regulatorischen und lokalen Marktrisiken vom indischen Partner gemanagt werden.“
Ein klar formuliertes MOU schafft Transparenz, verhindert Missverständnisse und erleichtert die spätere Ausarbeitung der Satzung (AoA) und der Joint-Venture-Vereinbarung.
2. Die Satzung ( AoA): Legen Sie Regeln und Strukturen fest
Die meisten Joint Ventures in Indien sind als private Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Private Limited) organisiert. Diese Rechtsform erfordert mindestens zwei Geschäftsführer, von denen mindestens einer in Indien ansässig sein muss – das bedeutet, er muss im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 182 Tage in Indien gelebt haben. Es muss sich dabei nicht zwingend um einen indischen Staatsbürger handeln.
Bei einer Private Limited ist die Satzung (Articles of Association, AoA) ein zentrales Dokument. Sie ist Voraussetzung für die Gründung und enthält die Regelungen für die interne Unternehmensführung. Der indische Companies Act 2013 räumt Unternehmen große Freiheit ein, den Inhalt ihrer Satzung individuell zu gestalten. Fast immer findet sich darin eine Klausel zum Vorgehen im Konfliktfall oder zur Beendigung des Joint Ventures.
Tipp: Arbeiten Sie Ihre Satzung sorgfältig und individuell aus, statt auf Standardvorlagen von der Stange zu vertrauen.
Der Companies Act 2013 verlangt von jedem Unternehmen sowohl eine Absichtserklärung (MOU) als auch eine Satzung (AoA). Diese Gründungsdokumente müssen beim Handelsregister der indischen Provinz eingereicht werden, in der sich das ausländische Unternehmen niederlassen möchte.
3. Die Joint-Venture-Vereinbarung: Definieren Sie die Zusammenarbeit und Verantwortlichkeiten
Sobald die Absichtserklärung (MOU) und die Satzung (AoA) erstellt sind, ist der Grundstein für das Joint Venture gelegt. Nun kann die Joint-Venture-Vereinbarung ausgearbeitet werden.
Die Joint-Venture-Vereinbarung ist in diesem Stadium kein bindendes Dokument. Sie dient dazu, die Zusammenarbeit und Verantwortlichkeiten der Partner festzulegen. Das indische Recht bietet den Parteien ausreichend Flexibilität, die getroffenen Regelungen später in einer endgültigen, rechtlich bindenden Vereinbarung zu konkretisieren.
Dieses Arbeitsdokument muss zentrale Aspekte der Zusammenarbeit klar regeln, darunter:
- Entscheidungsbefugnisse der Gesellschafter
- Führungsstruktur
- Widerrufsrechte
- Wettbewerbsfragen
- Streitbeilegung
- Rechte an geistigem Eigentum
- Garantien
Die Vereinbarung darf keinen Raum für Zweideutigkeiten lassen. Unklare oder zu komplexe Regelungen können das Joint Venture gefährden und die Interessen beider Parteien beeinträchtigen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Exit-Strategie: Sie sollte von Beginn an festgelegt sein, um beide Seiten zu schützen, sobald die Partnerschaft ihren Zweck erreicht hat. In der Praxis endet ein Großteil der Joint Ventures durch einen Buy-out, bei dem ein Partner den anderen übernimmt. Es wird empfohlen, klare Bedingungen für die Beendigung eines Joint Ventures in die Vereinbarung aufzunehmen.
Sobald die wichtigsten Eckpunkte abgestimmt sind, empfiehlt es sich, die Ausarbeitung einem erfahrenen Anwalt in Indien zu überlassen. Er kann die Vereinbarung rechtssicher nach indischem Recht formulieren und dabei sicherstellen, dass alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt sind.
So sichern Sie Ihr Joint Venture in Indien ab
Ein Joint Venture verschafft Ihnen als europäisches Unternehmen in Indien einen schnelleren Marktzugang – ohne jahrelangen Aufbau eines Netzwerks, ohne mühsame Suche nach Vertriebspartnern und Kunden. Doch die Verantwortung für eine rechtssichere Gründung bleibt bei Ihnen.
Genau hier kommt lokales Wissen ins Spiel. Mit Unterstützung erfahrener Experten vermeiden Sie teure Fehler und stellen sicher, dass alle Dokumente von Anfang an korrekt aufgesetzt sind. So starten Sie mit einem klaren Fahrplan und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Unser Team in Indien begleitet Sie Schritt für Schritt bei der Gründung Ihres Joint Ventures – von der Ausarbeitung der Verträge bis zur erfolgreichen Umsetzung. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch.
